Die Neufassung des § 690 III ZPO (B2) ermöglicht im Rahmen des maschinellen Mahnverfahrens unter den dort genannten Voraussetzungen auch die datenträgerlose Übermittlung der Antragsdaten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Damit besteht kein Bedürfnis dafür, dem Nebenintervenienten bereits im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß eine parteigleiche Stellung, wie sie § 69 ZPO vorsieht, einzuräumen (vgl. Deneke, ZZP 98, 105).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
An diese tatsächl. Feststellungen ist der Senat gebunden, da hiergegen kein Verfahrensangriff erhoben ist (§ 561 Abs. 2 ZPO).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Da die Vorschrift jedoch prozeßwirtschaftlichen Erwägungen entspringt, können dogmatische Erwägungen bei ihrer Auslegung in den Hintergrund treten (Senat, LM § 304 ZPO Nr. 23 = WM 1964, 1170; BGH, LM § 304 ZPO Nr. 35 = MDR 1974, 558).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Da die Vorschrift jedoch prozeßwirtschaftlichen Erwägungen entspringt, können dogmatische Erwägungen bei ihrer Auslegung in den Hintergrund treten (Senat, LM § 304 ZPO Nr. 23 = WM 1964, 1170; BGH, LM § 304 ZPO Nr. 35 = MDR 1974, 558).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Antwort auf die Frage hängt aufs engste mit der Stellungnahme zu einer Streitfrage zu § 345 ZPO zusammen, nämlich der Rechtsnatur der auf Einspruchsverwerfung lautenden Entscheidung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Rechtsmittelbeschwer ist nach § 3 ZPO zu schätzen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Damit kann er keinen Unterfall des konkreten Gefährdungstatbestandes des § 917 I ZPO darstellen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Zur Gestellung eines geeigneten Nachmieters kam es nach Überzeugung der Kammerjedoch nicht (§ 286 I ZPO).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Neubeginn eines Rechtsstreits sollte nach dem Klägerwillen entsprechend § 59 ZPO gegen alle Streitgenossen zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung und Entscheidung verbunden sein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)