Menschenrechtskonvention

  1. Wie ein Justizsprecher mitteilte, berief sich das Gericht bei der Entscheidung auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die jedem Bürger das Recht auf Religions- und Gedankenfreiheit zugesteht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Der Brite stützt sich dabei auf einen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Mitgliedsstaaten verplichtet, dem Europarat Auskunft über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen auf ihrem Hoheitsgebiet zu übermitteln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.11.2005)
  3. Damit das möglich ist und sich Großbritannien also vom Paragraf 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention ausklinken darf, wird der Notstand erklärt: Gefahr im Verzug. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.11.2001)
  4. Ein solcher "Zwangsdienst" widerspreche dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. ( Quelle: Spiegel Online vom 22.10.2005)
  5. Damit wurde erstmals eines der 40 Mitgliedsländer des Europarats wegen Verstoßes gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verurteilt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention bedürfen Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit von Ausländern mit rechtmäßigem Aufenthalt einer gesetzlichen Grundlage. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  7. Die Straßburger Richter entschieden, die türkischen Streitkräfte hätten 1992 und 1993 mit der Brandschatzung der kurdischen Ortschaft Kelekci in der Provinz Dijarbakir gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Schwierig ist allerdings, dass es die Menschenrechtskonvention erst seit 1953 gibt, für das Gebiet der ehemaligen DDR gilt sie erst seit 1990. ( Quelle: Tagesschau vom 30.03.2005)
  9. Das Gericht gab den fünf Klägern Recht, dass die Türkei gegen die Artikel 3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) und 8 (Recht auf Eigentum) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat. ( Quelle: Spiegel Online vom 09.01.2004)
  10. In Straßburg machte sie unter anderem geltend, dass sich aus dem in der Menschenrechtskonvention festgelegten Verbot menschenunwürdiger Behandlung die Verpflichtung des Staates ergebe, seine Bürger vor einem solchen Schicksal zu bewahren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.04.2002)