[1] gesetzlich oder kirchlich anerkannte und durchgeführte Verbindung von Mann und Frau
Herkunft
seit dem 8. Jahrhundert bezeugt; mittelhochdeutschē, ēwe ‚Ehe(vertrag), Allianz‘, althochdeutschēwa, ēwī ‚Gesetz; Ewigkeit‘, urgermanisch *aiwō❬ref❭Marlies Philippa et al: Etymologisch Woordenboek van het Nederlands. Stichwort: „eeuw“. 2003-2009. http://www.etymologie.nl❬/ref❭ ‚ewig geltende Gewohnheit‘, auch westfriesischieu ‚Gesetz‘ und niederländischeeuw ‚Jahrhundert‘, Kollektivbildung zu *aiwaz ‚Ewigkeit, Dauer‘, außerdem gotischaiws . Beide Urwörter beruhen auf indogermanisches *h₂ei-uo- ‚Ewigkeit, Alter‘, vergleiche lateinischaevus , irischaois , altgriechisch ', das auf athematisches *h₂ói-u, Gen. h₂i-éu-s ‚Lebens(zeit)‘ zurückgeht, vergleiche sanskritisch und altavestischāiiū, Gen. yaoš.❬ref❭Guus Kroonen: Etymological Dictionary of Proto-Germanic. Brill, Leiden 2013. S. 16.❬/ref❭❬/br❭ Die althochdeutsche Polysemie ergibt sich aus Bedeutungsmischung, welche von teils *aiwō, teils *aiwaz erhalten war. Innersprachliche Kognaten: echt, ewig, je.
[1] temporale Subjunktion, leitet einen nachzeitigen (in der Erzählzeit späteren) Satzteil ein: vor einem Bezugszeitpunkt
Herkunft
Die Konjunktion ehe geht auf mittelhochdeutsch e zurück und ist eine Verkürzung des älteren Adverbs „ēr“ „früher“. Siehe dazu eher.❬ref❭ Duden. Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/ Leipzig/ Wien/ Zürich 2001. ISBN 3-411-04073-4 ❬/ref❭