[2] veraltet: zunächst ein Kleriker, später dann ein Jurist, der eine Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt
Herkunft
Syndikus wurde aus der Amtssprache des Mittelalters in Deutsche übernommen.❬ref name=Grimm/❭ Im Niederdeutschen trat das Wort bereits im 13. Jahrhundert auf – aus dieser Zeit ist die mittelniederdeutsche Form sindicus überliefert❬ref name=Pfeifer❭, unter „Syndikat“, Seite 1402.❬/ref❭ –, während man im Oberdeutschen den entsprechenden Gemeindebeamten noch Fürsprech nannte.❬ref name=Grimm❭Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Syndikus.❬/ref❭ Seit dem 19. Jahrhundert bezeichnet Syndikus den Vertreter eines Unternehmens et cetera.❬ref name=Pfeifer/❭ Das Wort geht auf das (spät)lateinischesyndicus ‚Vertreter und Verteidiger der Rechte einer Gemeinde❬ref❭❬/ref❭‘ zurück, dem seinerseits das altgriechische ' ‚Sachwalter, Beistand vor Gericht❬ref❭❬/ref❭‘ vorausgegangen ist.❬ref name=Duden❭Duden online http://www.duden.de/rechtschreibung/.❬/ref❭❬ref❭, „Syndikus“, Seite 1301.❬/ref❭❬ref❭, „Syndikus“, Seite 503.❬/ref❭ Letzteres wiederum besteht aus dem Präfix❬ref❭, „syn…“, Seite 1300.❬/ref❭ ' ‚mit, gemeinsam‘❬ref name=wissen.de❭.❬/ref❭❬ref name=Duden/❭ und dem Substantiv ' ‚Recht, Rechtssache‘❬ref name=Duden/❭❬ref name=wissen.de/❭.
[1] „Die Richter hätten zwar den bereits befreiten Syndizi einen Bestandsschutz eingeräumt – der gelte aber nicht mehr bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder des Tätigkeitsfelds.“❬ref❭❬/ref❭
[2] „Die unpräsentablen Bürgermeister und Syndikusse und Rathmänner der kleinen Landstädte sind fest gestanden, wo vielleicht vornehmere Männer gewichen wären.“❬ref❭.❬/ref❭