[1] Ich halte es für ehrlicher, wenn sich von nun an die Verleger ›Herausgeber‹ nennen. Denn näher betrachtet sind sie es.❬ref❭.❬/ref❭
[2] Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist … 9. "Herausgeber": wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt; …❬ref❭§ 1 Ziffer 9 "Mediengesetz" (Österreich)❬/ref❭
[2] Auf jedem periodischen Medienwerk sind zusätzlich die Anschriften des Medieninhabers und der Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben.❬ref❭§ 24 Absatz 3 "Mediengesetz" (Österreich)❬/ref❭
[3] Der Herausgeber sichert dem Anleiheninhaber eine feste Laufzeit und einen festen Zinssatz zu, der deutlich unterhalb des Kapitalmarktzinses liegt.❬ref❭❬/ref❭