Das Bundesverfassungsgericht sei dazu da, Grundsatzfragen zu entscheiden und Einzelfallentscheidungen den Fachgerichten zu überlassen, sagte Papier.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.02.2005)
"Es ist ein Grundfehler, daß Karlsruhe den Fachgerichten so wenig Raum läßt.".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)