Die Vorlage ändere nichts an der vermeintlichen "Überzahl" von eigenständigen Fachgerichtsbarkeiten.
( Quelle: )
Die verschiedenen Fachgerichtsbarkeiten stehen funktionell gleichwertig nebeneinander, wobei ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche sich nicht überschneiden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ebenso besteht kein Zwang, Fachgerichtsbarkeiten wie Sozialoder Familiengerichte zu erhalten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.10.2004)