Fachgerichtsbarkeiten

  1. Die Vorlage ändere nichts an der vermeintlichen "Überzahl" von eigenständigen Fachgerichtsbarkeiten. ( Quelle: )
  2. Die verschiedenen Fachgerichtsbarkeiten stehen funktionell gleichwertig nebeneinander, wobei ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche sich nicht überschneiden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Ebenso besteht kein Zwang, Fachgerichtsbarkeiten wie Sozialoder Familiengerichte zu erhalten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.10.2004)