Als Begründung nennt CDU-Geschäftsführer Volker Liepelt, daß dies die Landesverfassung vorsehe.
( Quelle: TAZ 1996)
Dann habe er sich mit dem Bundeskulturbeauftragten Michael Naumann über einen Kompromiß verständigt, der die Integration eines "Haus des Erinnerns" vorsehe.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Die Überlassung eines Organs müsse auf den Verwandtenkreis, wie ihn der Gesetzentwurf vorsehe, beschränkt bleiben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)