[1] „In Österreich wurde vor vielen Jahren Tabakwerbung im öffentlichen Raum (Plakate etc.), mit Ausnahme auf Trafiken und Verkaufsautomaten sowie in Rundfunk und Fernsehen verboten, später wurde das Verbot auch auf Werbung in Zeitungen und Zeitschriften erweitert.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Zigarette❬/ref❭
[1] „Wenn auch der Betrieb einer Trafik an eine Lizenzerteilung gebunden und der Inhaber einer Trafik nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sei, so könne doch von einem gemeinen Verkaufswert einer Trafik im Sinne des § 934 ABGB. gesprochen werden.“❬ref❭Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofes vom 19. Dezember 1962❬/ref❭