Schifffahrtsabgabe
Bedeutungen
- [1] von Schiffen zu zahlende Abgaben für die Benutzung von Lotsen, Häfen, Schleusen, Kanälen, Docks etc.
Herkunft
-
Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Abgabe sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe
- [1] Abgabe
Beispiele
- [1] Schifffahrtsabgaben werden im Allgemeinen nach der Größe der Schiffe errechnet.
Referenzen
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Schifffahrtsabgabe
- [*] canoo.net Schifffahrtsabgabe
- [1] Duden online Schifffahrtsabgabe
- [1] , Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsabgaben“ (Lemmata in alter Schreibweise)
Substantiv, f
Kasus |
Singular |
Plural |
Nominativ |
Schifffahrtsabgabe |
Schifffahrtsabgaben |
Genitiv |
Schifffahrtsabgabe |
Schifffahrtsabgaben |
Dativ |
Schifffahrtsabgabe |
Schifffahrtsabgaben |
Akkusativ |
Schifffahrtsabgabe |
Schifffahrtsabgaben |
Veraltete Schreibweisen
- Schiffahrtsabgabe
Worttrennung
- Schiff·fahrts·ab·ga·be, Schiff·fahrts·ab·ga·ben
Aussprache
- IPA ˈʃɪffaːɐ̯ʦˌʔapɡaːbə, ˈʃɪffaːɐ̯ʦˌʔapɡaːbn̩
- Hörbeispiele:
,
Betonung
- Schịfffahrtsabgabe
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