[1] „Der Zeichnung fehle es an der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG erforderlichen Schöpfungshöhe.“❬ref❭Beschluss des Bundesverfassungsgerichtswww.bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 19. Januar 201❬/ref❭
[1] „Auch wenn es vielen Web-Designern unerklärlich erschienen mag: Das reine Erscheinungsbild einer Website erreicht - zumindest in der Auslegung des Urheberrechts - nicht die notwendige Schöpfungshöhe, um den Schutz des Urheberrechts zu genießen.“❬ref❭Rechtsgrundlagen und Urheberrecht bei Websiteswww.plagaware.de, abgerufen am 19. Januar 2014❬/ref❭
[1] „Als Schöpfungshöhe (auch: Gestaltungshöhe, Werkhöhe) wird im deutschen Urheberrecht das Maß an Individualität (persönlicher geistiger Schöpfung) in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet.“❬ref❭Erklärungen zur Schöpfungshöhewww.juraforum.de, abgerufen am 19. Januar 2014❬/ref❭