Weil der Urteilskopf früher rot geschrieben wurde, wurde er nach dem lateinischenrubrum ‚das Rote‘ benannt.❬ref❭Klaus Weber (Hrsg.): Creifelds Rechtswörterbuch, 19. Auflage, München 2007, „Rubrum“, Seite 982.❬/ref❭ rubrum ist die Substantivierung des Adjektivs ruber ‚rot‘ im Neutrum.❬ref❭, „Rubrum“, Seite 1192.❬/ref❭