[1] Rechtswissenschaft das Verlassen des eigenen Landes oder der eigenen Heimat, das nachträglich aufgrund neu eingetretener Umstände wie beispielsweise politische Verfolgung als Flucht qualifiziert wird
[1] „Bei der Nachflucht ist es umgekehrt, politisch verfolgt wird der Asylbewerber erst durch oder nach Verlassen seines Heimatstaats, der Ernst ist zweifelhaft, Gefahr ist mit „Nachflucht" regelmäßig nicht verbunden.“❬ref❭Helmut Quaritsch: Recht auf Asyl, Studien zu einem missdeutetem Grundrecht, Berlin 1985, ISBN 3428458982, Seite 141❬/ref❭
[1] „Es bleibt dabei, daß Vor- und Nachflucht (ebenso wie Vor- und Nachzuflucht) auf der zeitlichen Ebene stehen, während das Beweisrecht einen örtlichen Anknüpfungspunkt verwendet.“❬ref❭Walther Fürst, Roman Herzog, Dieter C. Umbach: Festschrift für Wolfgang Zeidler - Band 1, 1987, ISBN 3110110571, Seite 942❬/ref❭