[1] ....grundsätzlich vor, dass die Anbieter öffentlich verfügbarer elektronischer Kommunikationsdienste oder -netze bestimmte Daten auf Vorrat speichern müssen, aus denen Quelle, Leitweg, Bestimmungsziel, Zeitpunkt, Datum und Dauer von Kommunikationsvorgängen sowie der Standort der verwendeten Endgeräte ermittelt werden können.❬ref❭Rat der Europäischen Union, gelesen 07/2012❬/ref❭