[1] „Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Funktionsgefüges (z. B. eines Lebensraums oder die Lebensphasen einer Art) oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst werden, dass die Funktionen des Systems gestört werden (Flächen- und/oder Funktionsverluste).“❬ref❭Was ist eine erhebliche Beeinträchtigung?www.naturschutzinformationen-nrw.de, abgerufen am 1. April 2014❬/ref❭
[2] „Die Situation von Studierenden mit Beeinträchtigung hat sich in den letzten Jahren zwar zunehmend verbessert, bedarf jedoch weiterhin besonderer Aufmerksamkeit. Gemäß § 2 Hochschulrahmengesetz (HRG) tragen die Hochschulen dafür Sorge, dass die Studierenden die Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben 7 % der Studierenden eine studienerschwerende Gesundheitsbeeinträchtigung (psychische Erkrankungen: 42 %, chronische somatische Krankeiten: 34 %, Sehbeeinträchtigung/Blindheit: 13 %, sonstige Beeinträchtigungen: 12 %, Mobilitätsbeeinträchtigungen: 11 %, Teilleistungsstörungen: 6 %, Hörbeeinträchtigung/Gehörlosigkeit: 4 %, Sprach-/Sprechbeeinträchtigung: 2 %).“❬ref❭Auf dem Weg zu einer Hochschule für Allewww.hrk.de, abgerufen am 1. April 2014❬/ref❭