[1] „Dasselbe Gesetz fordert, dass er sich "in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand" zu befinden hat. Deshalb wurde an der tschechischen Grenze seit 1970 nichts mehr von dem unternommen, was der Forstmann üblicherweise unter Waldhege versteht. Die Bäume, die 1983 bei einem Gewittersturm knickten, blieben liegen, wurden weder abtransportiert noch verbrannt, sondern moderten vor sich hin.“❬ref❭Jörg Albrecht, Zoff im Park, in: DIE ZEIT 19.12.1997, S. 33, S. 2❬/ref❭
[1] „Maßgeblich für die deutschen Lebensversicherer ist üblicherweise das Verschollenheitsgesetz.“❬ref❭❬/ref❭
Referenzen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache üblicherweise