[1] Mit etwas mehr Übung klappt das bestimmt hervorragend!
[2] Übung Nummer 5 war richtig schwer!
[3] „Arbeitgeberleistungen auf Grund betrieblicher Übung sind z.B. die betriebliche Altersversorgung, Gratifikationen, die Nichtanrechnung von Tariflohnerhöhungen auf Zulagen, die Anwendung eines Tarifvertrages auf Nichtgewerkschaftsmitglieder, die Zahlung einer Heimzulage trotz Fehlens der tariflichen Voraussetzungen, Brauchtumstage wie Wäldchestag oder bezahlte Freizeit an Rosenmontag.“❬ref❭AOK, PRO Personalrecht online http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/lexikon-ansicht/poc/docid/4460497/, abgerufen am 31.01.2015 ❬/ref❭
[4] Meist wird eine akademische Übung im Unterschied zum Tutorium von einem Professor oder einem Mitarbeiter eines Lehrstuhls abgehalten.