gGmbH

 Abk.  Z

Bedeutungen
非盈利性有限责任公司❬em❭gemeinnützige❬/em❭❬a href="http://www.mydict.com/GmbH.html"❭❬strong❭GmbH❬/strong❭❬/a❭
❬p❭Die ❬strong❭gemeinnützige GmbH❬/strong❭ (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie unterfällt damit grundsätzlich den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz oder GmbHG). Die Verwendung des kleinen Buchstabens g vor der Bezeichnung GmbH ist eine firmenrechtliche Besonderheit, mit der (im Gegensatz zur üblichen unternehmerischen Betätigung der GmbH) auf eine gemeinnützige Betätigung der GmbH hingewiesen werden soll. Eine besondere Gesellschaftsform ist damit nicht verbunden. Die Gewinne der GmbH sind weitgehend gebunden, sie dürfen nur unter eng begrenzten Umständen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Entsprechen Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts, wird die gGmbH von bestimmten Steuern ganz oder zum Teil befreit.❬/p❭

❬p❭Die Satzung kann so gestaltet werden, dass eine Änderung des Zwecks nur unter besonderen Bedingungen möglich ist. Auf diese Weise kann die gGmbH funktional einer Stiftung angenähert werden. Das Stiftungsrecht findet jedoch auf eine Stiftungs-gGmbH keine Anwendung. Sie untersteht auch nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Es kommt jedoch häufig vor, dass gemeinnützige Stiftungen Gesellschafter von gemeinnützigen GmbHs sind. Die Stiftung und die GmbH sind jedoch auch hierbei separate juristische Personen.❬/p❭

Synonym

  1. [Ökonomie] gemeinnützige GmbH, gGmbH

Abkürzung

Aussprache

IPA …
Hörbeispiele:
Worttrennung
gGmbH