Auch in Landsberg bei „HIKOA“, einer Übungsfirma des Kolping-Bildungswerkes Augsburg, spricht man von denen „da draußen“.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Ein Arbeitsloser hat auch dann Anspruch auf Leistungen, wenn er in einer Übungsfirma tätig ist, entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)