Eine Verpflichtung der Länder zur Finanzierung der Instandhaltungskosten ist nur über ein zustimmungspflichtiges Gesetz möglich.
( Quelle: Welt 1996)
Wird ein zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat abgelehnt, muss es im Vermittlungsausschuss nachgebessert werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.12.2002)