Allianz Leben habe gegen die so genannte "90/10-Regel" verstoßen, wonach den Versicherungskunden mindestens 90 Prozent und den Aktionären maximal zehn Prozent der erwirtschafteten Überschüsse zuständen.
( Quelle: n-tv.de vom 25.11.2005)
Auch dort stritten sich lange Zeit die Bistümer Eichstätt und Augsburg darüber, wem die Einkünfte aus der Wallfahrt zuständen.
( Quelle: Donaukurier vom 16.12.2005)