Es geht vor allem um zuschlagsfreie Samstagsarbeit sowie Mehrarbeit von 3,2 Stunden ohne finanziellen Ausgleich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Berechnungsgrundlage sei bei gewerblichen Arbeitnehmern der zuschlagsfreie Stundenlohn und bei Angestellten das zuschlagsfreie Gehalt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Berechnungsgrundlage sei bei gewerblichen Arbeitnehmern der zuschlagsfreie Stundenlohn und bei Angestellten das zuschlagsfreie Gehalt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dagegen hatten die Arbeitgeber erklärt, daß die zuschlagsfreie Sonnabend-Arbeit allenfalls moderat ausgeweitet werden sollte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)