wettbewerbsbeschränkende

  1. Die Unternehmen sollen also selbst entscheiden, ob wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen vorliegen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Ein solcher Maklervertrag, der eine - nicht vertragsimmanente - wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung i.S. von § 18 GWB enthält, bedarf der Schriftform (§ 34 GWB). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Ein Netzwerk von Brüssel und den nationalen Kartellbehörden soll verhindern, dass wettbewerbsbeschränkende Absprachen unsanktioniert bleiben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.11.2002)
  4. Bayer habe gegen den Artikel 85, Absatz 1 des EWG-Vertrags verstoßen, wonach wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Verhaltensweisen verboten sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)