Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde seit 1988 ein vertaner Urlaubstag mit 100 Mark entgolten.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Die Kosten sowie Schadenersatz (vertaner Urlaub) können vom Veranstalter verlangt werden.
( Quelle: Die Welt 2001)
So in der kopfschüttelnden Erinnerung an den Widerstand, der der Museums-Idee entgegegengeschlagen war und den er als "riesigen Aufwand an vertaner Lebenszeit" bemitleidete."
( Quelle: Tagesspiegel 1999)