Neben einer Hauptbeschäftigung kann nun ein versicherungsfreier Nebenjob ausgeübt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.03.2003)
Dabei wird jedoch für die Ausfallzeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres wegen nicht versicherungspflichtiger oder versicherungsfreier Zeiten höchstens der Wert 8,33 zugrunde gelegt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)