Konkreter Verdacht bestehe gegen eine ehemalige Mitarbeiterin, die für das Konto verfügungsberechtigt war.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Dort habe Schreiber für mehrere Vertraute, darunter auch seinen Kumpel Strauß, Konten unterhalten, über die Schreiber verfügungsberechtigt gewesen sei.
( Quelle: Spiegel Online vom 22.01.2004)
Sie bleiben zudem verfügungsberechtigt, können also die Fondsanteile auch verkaufen.
( Quelle: Merkur Online vom 09.11.2005)