Der BGH hatte entschieden, dass Anleger, die im Jahr 2000 auf Grund unzutreffender Mitteilungen Aktien gekauft hätten, den bezahlten Preis voll zurückverlangen könnten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.11.2005)
Es bereitete ihm Spaß, auch mal eine der in Deutschland weniger bekannten Clementi-Sonaten mit falscher Tonart und unzutreffender Opus-Zahl ankündigen zu lassen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)