Mit dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) wird ein Verfahren eingeführt, das immer dann greift, wenn unvermessenes Eigentum und/oder unvermessene Nutzungen vorliegen, d. h., wenn Grundstücksgrenzen in katastermäßigem Zustand nicht bestehen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Sein Gegenstand sind unvermessene Grundstücke und Nutzungsrechte. Diese sind im Kataster nicht ausgewiesen und daher ihrer Lage und ihrer Größe nach nicht festzustellen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)