Erstens: Als potentieller Beitragszahler gilt nur, wer Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit entrichtet und seit drei Jahren "ein unbefristetes und ungekündigtes Vollzeit-Arbeitsverhältnis" nachweist.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Ist im Arbeitsvertrag die Zahlung von Weihnachtsgeld vorgesehen, gibt es dennoch häufig Voraussetzungen, die eingehalten sein müssen, zum Beispiel ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
( Quelle: Abendblatt vom 07.12.2003)