Bis 1998 noch galt Zwangsarbeit im Getto als eine sozialversicherungsrechtlich nicht anrechenbare Zeit.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Sonst ist bald jedes sozialversicherungsrechtlich geschützte Arbeitsverhältnis ein Luxusarbeitsverhältnis, und das wäre asozial.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Denn nun wird der Nebenjob als Ergänzung zum Hauptberuf angerechnet und sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich entsprechend behandelt.
( Quelle: Welt 1999)