sozialversicherungsrechtlich

  1. Bis 1998 noch galt Zwangsarbeit im Getto als eine sozialversicherungsrechtlich nicht anrechenbare Zeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Sonst ist bald jedes sozialversicherungsrechtlich geschützte Arbeitsverhältnis ein Luxusarbeitsverhältnis, und das wäre asozial. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  3. Denn nun wird der Nebenjob als Ergänzung zum Hauptberuf angerechnet und sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich entsprechend behandelt. ( Quelle: Welt 1999)