sachliche Zuständigkeit

  1. Während die verwaltungsmäßige Bearbeitung der Vorhaben zentral erfolgt, obliegt die Planung, die fachliche Vorbereitung der Vergabe und die Begleitung des Vorhaben denjenigen Arbeitseinheiten, in deren sachliche Zuständigkeit das Forschungsthema fällt. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)