Die Abgabenpflicht gegenüber der Ag. berührt nicht die Grundpflichten der beruflichen Betätigung eines Notars; es geht um eine sonstige, die Berufsausübung regelnde Maßnahme, die nicht statusbildend wirkt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Diese Voraussetzung wird allgemein angenommen, wenn der den Auslandssachverhalt regelnde Normtatbestand zugleich einen mit diesem "substantiell hinreichend verknüpften" Inlandssachverhalt betrifft (9).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)