Obwohl der polizeiärztliche Dienst die posttraumatischen Störungen diagnostiziert und anerkennt, will das Landesverwaltungsamt der Innenverwaltung nur die Hälfte des Ruhegeldes zahlen, das ihm laut Empfehlung der Mediziner zusteht.
( Quelle: Die Welt vom 24.09.2005)