Danach werde es beim turnusgemäßen Ausscheiden eines Mitglieds in eigener Verantwortung nachwählen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.11.2001)
Wer nun in Sachsen nachwählen darf, argumentieren die nichtsächsischen Kläger, kann seine Stimme in Kenntnis des Wahlausgangs im Rest der Republik taktisch besser vergeben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.09.2005)