nach eigener Wahl

  1. Selbstbestimmt leben stellten fest, mit den geplanten Änderungen werde es unter anderem erschwert, daß Pflegebedürftige sich Pflegekräfte nach eigener Wahl aussuchen und mit ihnen als Arbeitgeber Verträge schließen dürfen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)