mündl

  1. Die Bestimmung des Termins zur Beratung oder zur mündl. Anhörung der Beteiligten ist eine Maßnahme der Prozeßleitung, die dem Vorsitzenden obliegt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Zu der Frage, ob ohne mündl. Verhandlung entschieden werden kann, will sich die ASt. und Witwe des Verstorbenen schlüssig werden, sobald über den Armenrechtsantrag entschieden ist". ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)