Der Genfer Staatsanwalt Bernard Bertossa hatte am Vortag die liechtensteinische Rechtshilfepraxis scharf kritisiert und erklärt, Kontensperren im Fürstentum zu erreichen, sei fast unmöglich.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Schließlich waren sich, so sagt die liechtensteinische Regierung heute, Deutschland und der Alpenstaat darin einig, dass liechtensteinisches Vermögen von dem Abkommen von 1955 nicht berührt sei.
( Quelle: DIE WELT 2001)