Bei der streitigen leihweisen Weiterabgabe handelt es sich um eine Maßnahme der Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln an die Versicherten und ihre Angehörigen, die der Kasse nach § 2 SGB V obliegt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Diese Möglichkeit einer leihweisen Rückkehr gibt Christine Mielitz frohgemut zu.
( Quelle: Die Welt 2001)