Derweil bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium, dass nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II einige Langzeitarbeitslose sich aus eigener Tasche krankenversichern müssen.
( Quelle: Tagesschau Online vom 29.07.2004)
Jetzt können Prostituierte ein Gewerbe anmelden, sich in ihrem Beruf krankenversichern, Steuern zahlen, Ausgaben absetzen.
( Quelle: )