kartellrechtswidrig

  1. Zum Prozessauftakt beim Landgericht Nürnberg hatte die Vorsitzende Richterin zu erkennen gegeben, dass sie das Verhalten des Weltverbandes für kartellrechtswidrig hält. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.10.2005)
  2. In einer Stellungnahme für das LSG hatten die Anbieter Eon, RWE und Yello dieses Verhalten des lokalen Netzbetreibers als "wettbewerbs- und kartellrechtswidrig" eingestuft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.09.2005)