Der Erschließungsbeitragsbescheid führt die Kosten in der Regel nur als (kalkulatorischen) Gesamtbetragsposten, dem die Verteilungsfläche als Divisor gegenübersteht, auf.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Rest sind kalkulatorischen Kosten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)