Deshalb erscheint ein Zustand der Regelungslosigkeit oder auch eine Aufrechterhaltung des verfassungswidrigen Rechts bis zur legislativen Neuregelung prinzipiell systemgerechter und näher am GG, als eine justizielle Normsetzung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Es gab regelrecht justizielle Hinrichtungen mit zweitem und drittem Lebenslänglich.
( Quelle: Junge Welt 2001)
Für justizielle Kooperation und Rechtshilfe plädiert auch Hirsch, er warnt aber vor übereilter Harmonisierung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)