Das Gesetz zur Grundsicherung bestimmt, dass an Senioren ausgezahlte Sozialhilfe bis zu einer Höhe von 930 Euro monatlich nicht von den Kindern zurückverlangt werden kann, wenn diese nicht ein jährliches Einkommen von mehr als 100 000 Euro haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.06.2005)
Zum Vergleich: Vorstände großer gesetzlicher Krankenkassen haben ein jährliches Einkommen zwischen 150 000 und 220 000 Euro.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.03.2004)