Die Betriebe könnten es unmittelbar dort anwenden, wo die Tarifverträge auf das Gesetz verweisen, es wörtlich oder inhaltsgleich wiederholen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das Bundeskabinett beschloß, die Vereinbarung solle zeit- und inhaltsgleich auch auf die Beamten übertragen werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)