Zembol, die den Kläger vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht vertreten hatte, verwies drauf, daß es bisher in der Bundesrepublik für keinen einzigen Funkturm eine immissionsschutzrechtliche Prüfung gegeben habe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Ausschlaggebend waren für die Genehmigungsbehörde ausschließlich immissionsschutzrechtliche Gründe: Zum Stolperstein wurde für RAM der Feinstaub.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 14.09.2005)
So ohne weiteres könnte das Unternehmen aber trotzdem nicht mit dem Bau in der Täleswiesenstraße loslegen: Das in Sigmaringen anhängige Verfahren hat sich baurechtlich zwar erledigt, der immissionsschutzrechtliche Teil aber ist noch offen.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 28.10.2005)