Deshalb müsse Deutschland die verfassungsmäßigen Voraussetzungen schaffen, um "unsere Streitkräfte, nach Zustimmung des Bundestages, den Vereinten Nationen für friedensbewahrende und friedensschaffende Einsätze" zur Verfügung stellen zu können.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)