friedensschaffende

  1. Deshalb müsse Deutschland die verfassungsmäßigen Voraussetzungen schaffen, um "unsere Streitkräfte, nach Zustimmung des Bundestages, den Vereinten Nationen für friedensbewahrende und friedensschaffende Einsätze" zur Verfügung stellen zu können. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)