freizunehmen

  1. Schließlich finden wir selbst es ja auch nicht verwerflich, auf Kosten der Arbeitslosenversicherung freizunehmen oder die Beiträge zur Hausrats- und Autoversicherung zurückzuholen. ( Quelle: TAZ 1993)
  2. Ein Beschäftigter könne davon unabhängig einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, wenn der Chef ihm zuvor drei Jahre hintereinander an Fasching erlaubt habe, freizunehmen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 06.02.2005)