Bis dahin ermöglichte es eine Schonfrist, dass schon vorhandene Dialer-Sites nicht wie verlangt über entstehende Kosten aufklären mussten.
( Quelle: Spiegel Online vom 24.06.2005)
Auch für den Aus- und Wiedereinzug entstehende Kosten sind in angemessenem Umfang zu ersetzen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)