Die Beamten in Tübingen sind überzeugt davon, daß sich der Verein vorwiegend um die "Durchführung entgeltlicher Dienstleistungen und um Literatur- und Medienverkauf" gekümmert hat.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Künftig soll zwischen entgeltlicher, die einem Volljuristen vorbehalten bleibt,und unentgeltlicher Rechtsberatung unterschieden werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.09.2004)