Für den Lohn im Zeitarbeitsgewerbe gibt es nur "empfehlende Richtlinien".
( Quelle: TAZ 1996)
Über die dem Eigentümer in diesem Fall zu empfehlende weitere Vorgehensweise lassen sich kaum pauschale Aussagen treffen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Beirat arbeitet dazu empfehlende Vorschläge aus, die an den jeweils zuständigen Fachausschuß gehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)